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Wohn- und Gewerbeflächenaufmaß

Gelegentlich wird nach der Fertigstellung von Gewerbe- aber auch von Wohnimmobilien  eine akkurate Messung und Zusammenstellung der vermieteten Flächen gefordert. Im europäischen Ausland ist das in einigen Ländern beinahe obligatorisch. Wir haben dies für diverse Objekte und nach diversen Kriterien, DIN-, GIF- und Normvorschriften durchgeführt.

Für die Mietflächenermittlung existieren unterschiedliche Normen:

Im privaten Wohnungsbau wird üblicherweise die „Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche“ WoFIV angewendet.

Im gewerblichen Bereich wird häufig die „Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum“  (MF-G)verwendet. Diese wurde von der „Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V.“ (gif) erarbeitet.

Die DIN 277 ist die Grundlage der MF-G. Ihre Bedeutung ist in den letzten Jahren gesunken, so dass wir hauptsächlich mit den beiden oben genannten Verfahren arbeiten. Auch die DIN 283 findet nur noch selten Anwendung, kann aber auch von uns umgesetzt werden.

Aber auch andere Aufmaße können im Innenbereich bearbeitet werden.

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