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Amtliche Lagepläne

Amtliche LagepläneAmtliche Lagepläne sind für Bauanträge gemäß der Bauvorlagenverordnung und einige andere Grundstücksangelegenheiten vorgeschrieben.

Er setzt sich aus einem schriftlichen und einem zeichnerischen Teil zusammen. Der schriftliche Teil beschreibt das Baugrundstück, den Bauherren, das Bauvorhaben, weist gegebenenfalls auf vorhandene Baulasten hin. Der zeichnerische Teil gibt das Baugrundstück in seiner aktuellsten Form wieder. Eventuell können weitere Eintragungen wie Baufluchten oder auch das Bauvorhaben von uns dargestellt werden.

In Niedersachsen existieren der einfache und der qualifizierte amtliche Lageplan.

In vielen Fällen reicht ein „einfacher amtlicher Lageplan“, welcher auf der Grundlage der Liegenschaftskarte erstellt wird. Wenn es jedoch auf eine maximale Ausnutzung des Grundstückes ankommt, Abstandsmaße einzuhalten sind oder dies von der Baugenehmigungsbehörde gefordert wird, so ist ein „qualifizierter Lageplan“ nötig. Dieser wird unter Umständen für den konkreten Fall neu kartiert.

Beide Pläne können auch in digitaler Form bereitgestellt werden.

Es ist darauf hinzuweisen, dass digitale Daten, die die Grenzen betreffen tlw. durch Digitalisierungen entstanden sind. Auch wenn bei diesen Daten eine hohe Genauigkeit abgreifbar ist und suggeriert wird, so gründen sich diese Daten tlw. auf lediglich digitalisierte ältere Kartenwerken. Wenn also mit solchen Daten geplant werden soll, so empfehlen wir eine Rücksprache mit unserem Büro, damit ein Grundstück nicht über- oder unterausgenutzt wird oder sogar nachbarliche Belange gestört werden.