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Lageplan Bauantrag

Lageplan Bauantrag für Lüneburg und UmgebungLageplan für den Bauantrag – direkt vom öffentlich bestellten Vermessungsingenieur in Lüneburg

Für viele Arten von Bauvorhaben ist gemäß der Baulagenverordnung ein amtlicher Lageplan vorgeschrieben. Vorhaben auf einem Baugrundstück und einige andere Grundstücksangelegenheiten können erst nach einem amtlichen Bauantrag durchgeführt werden. Sie wollen Ihr Bauvorhaben in die Tat umsetzen und benötigen einen Lageplan? Wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihr Vermessungsbüro Kiepke & Riemann in Lüneburg. Gerne erstellen wir alle nötigen Unterlagen für Sie!  

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Für welche Bauvorhaben braucht man einen Bauantrag?

Geht ein Bauvorhaben über eine klassische Renovierung eines Gebäudes hinaus, braucht es in der Regel einen Bauantrag. Erst nach Genehmigung des Bauantrags darf mit der Umsetzung begonnen werden. Nicht nur Neubauten, sondern auch Umbauten und Erweiterungen eines bestehenden Gebäudes auf einem Baugrundstück setzen eine ordnungsgemäße Beantragung voraus. Abhängig vom Bundesland kann es Sonderregelungen geben. Im Raum Lüneburg gilt die niedersächsische Bauordnung.

Welche Arten des amtlichen Lageplans gibt es?

In Niedersachsen existieren der einfache und der qualifizierte amtliche Lageplan. In vielen Fällen ist ein einfacher amtlicher Lageplan ausreichend. Dieser wird anhand der Angaben aus der bereits bestehenden Karte des Liegenschaftskatasters erstellt und ist daher kostengünstiger. Ein qualifizierter amtlicher Lageplan ist nötig, wenn es auf eine maximale Ausnutzung des Grundstückes ankommt, Abstandsflächen einzuhalten sind oder dies von der Baugenehmigungsbehörde gefordert wird. Für den qualifizierten Lageplan ist der Arbeitsumfang entsprechend höher. Unter Umständen muss neu kartiert werden, wenn die Karte des Liegenschaftskatasters nicht ausreicht. Die topografischen Merkmale des Baugrundstücks sind in der Flurkarte verzeichnet. Ihm sind Geländemerkmale, Höhenlinien und Gewässer zu entnehmen. Ein Flurkartenauszug ist in der Regel bei der Planung von jedem Bauvorhaben sinnvoll, um eine Übersicht und Einschätzung für das zu beplanende Grundstück zu erhalten.

Wie viel kostet ein amtlicher Lageplan und wer trägt die Kosten?

In Lüneburg sowie ganz Niedersachsen richten sich die Gebühren nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm) und sind verbindlich für die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure. Beispielsweise für ein Einfamilienwohnhaus mit einem Herstellungswert von bis zu 300.000,- € entstehen Gebühren von ca. 250,- € für einen einfachen Lageplan (in vierfacher Ausfertigung). Ein qualifizierter Lageplan kostet für das gleiche Beispiel ca. 785,- €.

Was sind die Bestandteile eines amtlichen Lageplans?

Der amtliche Lageplan enthält wichtige Informationen zur Vermessung eines Grundstücks. Dazu gehören:

  • Grundstücksfläche in maßstabsgetreuer Darstellung
  • Lage und Ausrichtung bereits vorhandener Gebäude und Grenzabstände
  • Grenzsteine und Grenzmarkierungen zu anderen Grundstücken
  • Koordinaten des Grundstücks zur genauen Identifizierung
  • Installierte Wege und Einrichtungen wie Carports, Garagen, Gartenhäuser etc.

Welche Daten sind im amtlichen Lageplan grundsätzlich enthalten?

Um einen Bauantrag genehmigen zu können, brauchen die Behörden einen exakten Lageplan des Grundstücks, dem exakte Vermessungen zugrunde liegen. Der amtliche Lageplan besteht aus einem schriftlichen und einem zeichnerischen Teil. Der schriftliche Teil enthält Angaben zu den Bauherren, dem Bauvorhaben und vorhandenen Baulasten. Auch Baumassenzahl und Grundfläche sind ihm zu entnehmen. Der zeichnerische Teil enthält eine Skizze des umzusetzenden Bauvorhabens, Informationen über Abstandsflächen, Dachform und Dachneigung. Sie benötigen einen amtlichen Lageplan in Lüneburg und Umgebung oder möchten mehr darüber erfahren? Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf und wir erklären Ihnen alles, was Sie wissen müssen!