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Vermessungsingenieure

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind Experten des Vermessungswesens. Als beliehene Freiberufler erfüllen sie hoheitliche Aufgaben für den Staat und sind damit funktional einer Behörde gleichgestellt. Da die Tätigkeit des ÖbVI eine hohe Verantwortung in sich trägt, ist die Aufgabenausübung in einer Berufsordnung definiert.

Der „Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur“  ist in Niedersachsen Träger eines öffentlichen Amtes. Der ÖbVI führt ein Dienstsiegel zur Beglaubigung von Tatbeständen an Grund und Boden sowie für das Siegeln der amtlichen Lagepläne. Die niedersächsischen ÖbVI haben in der Regel ein Hochschulstudium des Vermessungswesens abgeschlossen und danach eine über zweijährige Referendarausbildung absolviert. Nach der zweiten (großen) Staatsprüfung müssen sie als Assessoren für eine bestimmte Zeit amtliche Vermessungen durchführen und bei einem ÖbVI arbeiten. Danach ist eine Vereidigung zum ÖbVI möglich, insofern das geordnete Vermessungswesen nicht gestört wird.

Die ÖbVI sind im Bund der Vermessungsingenieure (BDVI) organisiert. Da das amtliche Vermessungswesen in der Bundesrepublik der Landeshoheit unterliegt, ist auch der BDVI in Landesgruppen untergliedert. Der BDVI wirkt mit bei der Schaffung neuer Fachgesetze und betreibt eine umfangreiche Fortbildung der Mitglieder. Der ÖbVI ist das freiberufliche Gegenstück zum Katasteramt. Alle Messungen, die ein Katasteramt für den Bürger anbietet, können auch von einem ÖbVI  abgewickelt werden. Darüber hinaus können ÖbVI auch sonstige Vermessungen durchführen.
http://www.bdvi.de

Qualitätssicherung

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind in der Pflicht, die eigenen Ergebnisse in Frage zu stellen und diese ständig zu überprüfen. Um diese Pflicht zu erfüllen, haben wir in unserem Büro diverse Kontrollinstanzen installiert.

Darüber hinaus werden die ÖbVI regelmäßig vom Innenministerium des Landes Niedersachsen hinsichtlich der fachlichen Qualität und der korrekten Abrechnung der Leistungsbescheide überprüft.

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